Was und wer ist eigentlich „geimpft“? Klingt wie eine blöde Frage: Geimpft ist, wer geimpft ist, oder? Also wer zwei „Dosen“ bzw. eine „Dose“ (J&J) erhalten und die folgenden vierzehn Tage überlebt hat, oder?
Stimmt aber nicht. Wer seine Dosen „verabreicht“ bekommen hat und in den zwei Wochen danach nicht erkrankt oder gestorben ist, gilt zwar erst mal als „vollständig“ geimpft – aber das gibt sich mit der Zeit. In Israel und den USA ist man ein paar Wochen oder Monate später ohne dritte beziehungsweise vierte beziehungsweise bald beliebig häufige „Auffrischimpfung“ eben nicht mehr „vollständig“, sondern nur noch geimpft, was dann nichts mehr bedeutet, vor allem keine Gewährung von Menschenrechten. Oder höchstens befristet, bei „Auffrischung“.
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Mit den Gesetzen ist das so eine Sache. Einerseits finden es die meisten von uns meistens recht angenehm und vernünftig, daß es welche gibt und daß sich die meisten Leute meistens dran halten. Weil das tägliche Leben sonst ziemlich ungemütlich wäre, wenn man zum Beispiel morgens zum Bäcker ginge und ein paar Brezen bestellt und das Geld hinlegt und der Bäcker sagt: „Danke für das Geld, aber ich habe plötzlich keine Lust mehr, Ihnen Brezen zu geben, weil ich sie lieber behalten mag. Statt dessen werde ich jetzt meinen Brotschieber holen und Ihnen mal so richtig den Hintern versohlen, weil das bestimmt Spaß macht, ho ho!“
