(Anmerkung: Der folgende Text darf gerne umformuliert, entschärft und an entsprechende Zuständige weiter verbreitet werden.)
Sehr geehrte Damen und Herren,
seit 23. August 2021 ist Bürgern, die nicht an einer Experimentalstudie* mit mRNA-Wirkstoffen teilnehmen möchten und auch eine regelmäßige Körperverletzung durch Entnahme von Schleimhautproben verweigern, der Zutritt zu Gaststätten, Cafés, Restaurants, Theatern, Kinos, Sportstudios, Friseursalons, Schwimmbädern und anderen Einrichtungen verboten. „Ungeimpfte“ sind also vom sozialen und kulturellen Leben weitestgehend ausgeschlossen.
Momentan besteht noch die Möglichkeit, sich (demnächst auf eigene Kosten) vorübergehend „freizutesten“. Mit der flächendeckenden Einführung von „2G“, „1G“ bzw. „1G hoch 2“ wird dies nicht mehr möglich sein. Zu den bereits Ausgesonderten werden dann noch die hinzukommen, bei denen der „Impfschutz“ bereits erloschen ist, die sich jedoch aus gesundheitlichen oder anderen Gründen einer regelmäßigen „Booster-Impfung“ nicht unterziehen können oder wollen.
Das heißt: Etwa ein Drittel der Münchner Bürger ist auf Dauer – zumindest während der Erkältungssaison von Oktober bis Mai – vom sozialen und kulturellen Leben ausgeschlossen. Für Kulturschaffende aller Branchen und Sparten bedeuten die Sanktionen darüber hinaus ein generelles Arbeitsverbot.
Diese Bürger haben jedoch unveräußerliche Menschenrechte, unter anderem auf Gleichberechtigung, körperliche Unversehrtheit, Versammlungsfreiheit, Selbstbestimmung, Berufsfreiheit, Bildung und Teilhabe am kulturellen Leben sowie auf soziale Kontakte, wenn schon nicht mit Geimpften, dann doch zumindest untereinander.
Was unternimmt die Stadt München, um die Menschenrechte der Betroffenen zu gewährleisten und diesen Bürgern u. a. geeignete Räume, reservierte Zeitfenster sowie kulturelle und gastronomische Angebote und Möglichkeiten zur Verfügung zu stellen?
Aufgrund der Dringlichkeit wird um schnelle Antwort gebeten.
Mit freundlichen Grüßen, MS
*(Genau genommen handelt es sich dabei nicht um ein Experiment, da bei Experimenten grundsätzlich die Regel gilt, daß sie keine Folgen für die Außenwelt haben und wiederholbar und überprüfbar sein müssen. Bei einem Experiment, dessen Folgen einen Großteil der Weltbevölkerung betreffen, kann dies grundsätzlich nicht der Fall sein. Selbst die „Zulassungsstudien“ der Impfstoffhersteller sind keine Experimente mehr, weil bekanntermaßen die Kontrollgruppe eliminiert wurde.)