(Anmerkung: Der folgende Text darf gerne umformuliert, entschärft und an entsprechende Zuständige weiter verbreitet werden.)
Sehr geehrte Damen und Herren,
seit 23. August 2021 ist Bürgern, die nicht an einer Experimentalstudie* mit mRNA-Wirkstoffen teilnehmen möchten und auch eine regelmäßige Körperverletzung durch Entnahme von Schleimhautproben verweigern, der Zutritt zu Gaststätten, Cafés, Restaurants, Theatern, Kinos, Sportstudios, Friseursalons, Schwimmbädern und anderen Einrichtungen verboten. „Ungeimpfte“ sind also vom sozialen und kulturellen Leben weitestgehend ausgeschlossen.
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