Die Vorgehensweise der „Corona“-Kampagne beziehungsweise ihrer Betreiber läßt sich bezüglich der sogenannten „Gewaltenteilung“ kurz zusammenfassen: Ein vom Militär gesteuertes Ministerium (Exekutive) befiehlt einer ihm unterstellten Behörde, die Einstufung einer bestimmten Gefahr von „mäßig“ auf „hoch“ zu „skalieren“. Das Parlament (Legislative) stellt daraufhin seine (angebliche) Arbeit um- und widerstandslos ein. Das Ministerium läßt durch eine in der Verfassung nicht vorgesehene Junta („Ministerpräsidentenkonferenz“) die Verfassung außer kraft setzen und beruft sich dabei auf die „Einschätzung“ der Behörde, der es diese „Einschätzung“ selbst vorgeschrieben hat. Klagen gegen die erlassenen Vorschriften und Verhaltensmaßregeln werden von Gerichten (Jurisdiktion) unter Verweis auf die „Einschätzung“ der Behörde ohne Prüfung abgewiesen. In einem Wort nennt man das wohl Militärdiktatur.
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