Schwachkopf-Era (Je suis Niehoff)

Das ist passiert: Irgendwer postet ein Bild, das aussieht wie eine alte Haarpflegepackung der Firma Schwarzkopf, hier aber mit dem Gesicht von Robert Habeck und der Markenbezeichnung „Schwachkopf Professional“. Viele finden das lustig und verteilen es im Internet. Wieso, ist eigentlich klar: Kaum ein Politiker der deutschen Geschichte seit 1945 wird wegen seiner ostentativ ausgestellten Unfähigkeit, seiner tapsigen Arroganz und seines blaffend blödianhaften Parvenu-Gehabes so als Schikane und Verhöhnung der Bevölkerung empfunden wie dieser. Geteilt hat das Bild auch ein Mann, der deswegen Ärger bekam, in Form einer Hausdurchsuchung. Daraufhin habe ich dieses satirische Bildchen veröffentlicht:

Man wies mich darauf hin, es sei „Schwachsinn“, was ich da „absondere“, zudem sei ich ein „Schwurbler“ und jede Minute, in der man sich mit meinen „geistigen Auswürfen“ beschäftige, „im Grunde vertane Zeit“. Dazu gab es einen Link auf eine „Erläuterung“, die ich durchgelesen habe und für sehr fragwürdig halte.

Daß Herr Habeck seine Abmahn- und Beleidigungsklagenindustrie mutmaßlich (!) nicht selber am Laufen hält (ebenso wie Frau Strack-Zimmermann u. a.), scheint zunächst nachvollziehbar und verständlich. Das wäre eine enorm umfangreiche Nebentätigkeit; zudem käme er durch das tägliche intensive Studium von „Querdenkerseiten“ in Gefahr, durch deren Gedankengut infiziert zu werden (oder ins Visier des  Verfassungsschutzes zu geraten).

Mir wäre es enorm peinlich, eine halbscharige Rechtsklitsche zu beauftragen, jeden zu verklagen, der mir zum Beispiel unterstellt, „Schwachsinn“ „abzusondern“, um damit Geld zu „verdienen“ (siehe das „Geschäftsmodell“ der „So Done GmbH“). Und dann hinterher womöglich zu behaupten, ich hätte das „so nicht gewollt“, „im einzelnen nicht gewußt“ oder wenigstens hätte ich saubere Hände, weil die ohne mein Zutun eigenständig tätig seien (was sie nach meinem Eindruck gar nicht sind). Wenn man auf diese Weise Geld macht und anderen Verdruß bringt, sollte man dazu auch stehen, finde ich. Aber ich bin auch nicht sehr empfindlich, man darf ruhig „Depp“ oder sonst was zu mir sagen.

Die Staatsanwaltschaft muß sich fragen lassen, was sie hier eigentlich verfolgt. Anscheinend (!) hat der Typ Herrn Habeck (der er offensichtlich nicht mag) mit SA und SS (die er offenbar auch nicht mag) in Verbindung gebracht. Nein, hat er gar nicht. Vielmehr hat er laut der Propagandaagentur „dpa“ angeblich (!) „im Frühjahr“ „aktuelle Politiker mit Nationalsozialisten verglichen“. Ja nun, das darf ein jeder. Man darf auch den Mond mit Adolf Hitler vergleichen, um herauszufinden, was einen Himmelskörper von einem Arschloch unterscheidet. (Ist nur ein Beispiel.)

Worum es ging, erklärt der schlimme Mann selbst so: Er habe sich darüber erregt, daß sich andere über ein Treffen von Alice Weidel mit dem „Müllermilch“-Boß Müller erregt und zum Boykott von „Müllermilch“ aufgerufen hatten. Das ist reichlich blöd, aber nicht vom „bösen Mann“, sondern von den Boykottaufrufern: Theo Müller wurde schon seit 1989 immer wieder unterstellt, er sei ein Rechter und unterstütze die NPD, was allerdings von Müller selbst bestritten wurde. Daß er Alice Weidel privat kennt, ist ebenfalls bekannt, auch hierzu äußerte sich Müller: Sie sei „eine Freundin“, und er treffe sie gelegentlich, unterstütze ihre Partei jedoch nicht (finanziell). „NS-Ideologie“ sei für ihn „ein absolutes No-Go“. „Natürlich“ gebe es „in der AfD Einzelne, die dummes Zeug reden, rechtsextremistische Parolen verbreiten und zum Beispiel Deutsche, die woanders geboren wurden, abschieben wollen“.

Daß das „natürlich“ ist, mag man bestreiten; ich bestreite es gerne. Aber solche Leute gibt es wahrscheinlich in jeder Partei, was eine generelle „Distanzierung“ über diesen Punkt (die Partei) schwierig macht. Ich kenne ja zum Beispiel auch Mitglieder der Parteien SPD und „Grüne“. In diesen Parteien gibt es nicht nur einzelne, die alles dafür tun, einen dritten Weltkrieg herbeizuführen.

Daß Müller ein Rechter ist, läßt sich kaum bestreiten: Er sagt selbst, er sei seit dreißig Jahren Mitglied der CSU, und er unterstützt den Söder-Haufen seit Jahren mit sechsstelligen Summen.  Das mag man schlimm finden; ich finde es schlimm, weil das Geld, das er da hineinbuttert, von möglicherweise unschuldigen Angestellten erarbeitet wurde und schlimmen Zwecken dient (etwa Söder-Plakatkampagnen). Strafbar ist so etwas aber nicht, und Hetzartikel wie ein diesbezüglicher des Staatssenders ZDF tragen wenig dazu bei, die Problematik diskutabel zu machen, sondern rühren eher zur Parteinahme für den Müller, was hoffentlich nicht intendiert ist.

Präzisierung – das ZDF schreibt: „Trotzdem werden Müller immer wieder Tendenzen zu rechtsradikalen Kräften nachgesagt. Seit Jahren hält sich das Gerücht, Müller hätte die rechtsradikale NPD (heute „Die Heimat“) finanziell unterstützt. Für diese Zahlungen gibt es allerdings keinerlei Beweise. Auch eine Razzia in der Firmenzentrale der NPD im Jahr 2008 ergab keine Hinweise auf Spenden aus dem Müller-Konzern.“

Ob die NPD eine Firma ist, weiß ich nicht. Genausogut indes könnte man dies behaupten: „Trotzdem werden Habeck immer wieder Tendenzen zu rechtsradikalen Kräften nachgesagt. Seit Jahren hält sich das Gerücht, er pflege mafiöse finanzielle Verstrickungen zum Agora-Netzwerk und anderen Organisationen. Dafür gibt es allerdings keinerlei Beweise.“ (Eine Razzia in der Firmenzentrale fand aus naheliegenden Gründen nie statt.)

Zurück zum Schwachkopf oder vielmehr: der Satire, die vielleicht nicht sonderlich originell ist, es aber vor zehn Jahren sicher noch in die „Titanic“ geschafft hätte. Die also hat der rechtsverdächtige Herr Niehoff „geteilt“, und wenn man einigen Stimmen glaubt, wollte er damit „schmähen“, „verunglimpfen“, „beleidigen“ und jedenfalls irgendwas mit rechts. Weil es bekanntlich „rechts“ ist, wenn man die Leute, die sich derzeit aufgrund explodierender Selbstüberschätzung für „den Staat“ halten, „delegitimiert“. Oder genauer gesagt (§188 StgB) „ihre Arbeit“ „erschwert“. Was der Majestätsbeleidigungsparagraph meint, ist: Wie sollen die „Personen des politischen Lebens“ anständig herrschen, wenn das Volk sie verlacht, weil sie doof sind? Selbstverständlich ist ein solcher Paragraph verfassungswidrig.

Vielleicht meint er (der Paragraph und der Herr Niehoff) das auch irgendwie anders. Ist mir aber egal. Vor einiger Zeit wurde (zum Glück) gerichtlich festgestellt, daß man Frau Strack-Zimmermann und Herrn Höcke als „Faschisten“ bezeichnen darf. Nicht weil sie Faschisten wären (oder auch nicht), sondern weil das unter das Grundrecht der freien Meinungsäußerung fällt und keine falsche Tatsachenbehauptung oder mißbräuchliche Unterstellung ist (wie etwa die Behauptung, einer der beiden habe seine Tante vergiftet oder in einem Kaufhaus ein Paar Pantoffeln gestohlen). (Ich gebe das Urteil sinngemäß wieder.)

Aber Obacht: Der Majestätsbeleidigungsparagraph 188 wurde erst am 3. April 2021 so richtig zu einem solchen. An diesem Tag nämlich wurde der „üblen Nachrede“ und „Verleumdung“ der Herrscher die „Beleidigung“ hinzugefügt. Das klingt harmlos, aber der Unterschied ist fundamental: Die Behauptung, Herr Habeck habe seine Tante vergiftet, wäre „Verleumdung“. Wenn ich sagen täte, Herr Habeck sei ein notorischer Lügner und ziemlich dumm, wäre das „üble Nachrede“. Sagt jemand „Schwachkopf“ zu ihm, ist das „Beleidigung“. Weil das ja keine echte Behauptung ist, sondern nur ein verbaler Gefühlsausbruch – was genau wäre denn ein „schwacher Kopf“?

Nun ist die Parodie einer Markenwerbung zum Zweck des Spotts unter Umständen Gegenstand der „Kunstfreiheit“, die allerdings in der BRD nicht mehr gilt, obwohl sie im Grundgesetz steht. Es galt ja schon am 3. April 2021 kaum noch etwas, was in diesem literarischen Werk drinsteht, weil das Werk wegen „Corona“ außer Kraft gesetzt und damit abgeschafft wurde. Lustig, wie viele ehemalige Bürger immer noch so tun, als gäbe es ein gültiges Grundgesetz. Ich tue jetzt auch mal so.

Vor längerer Zeit hat das Bundesverfassungsgericht in einem anderen Fall festgestellt, das Recht auf freie Meinungsäußerung sei das wohl wesentlichste Grundrecht, weil diese für eine Demokratie konstitutiv und eine Demokratie ohne freie Meinungsäußerung nicht möglich ist (auch sinngemäß). Ich erinnere zudem an das Verfahren, das Franz Josef Strauß einst gegen Ulrike Meinhof angestrengt hat, weil sie geschrieben hatte: „So wie wir unsere Eltern nach Hitler gefragt haben, werden unsere Kinder uns nach Strauß fragen.“ Meinhof wurde damals von dem späteren Bundespräsidenten Heinemann verteidigt und hat den Prozeß selbstverständlich gewonnen. (Auch hier: Gedächtniszitat.)

Man mag einwenden: Ja, und dann ist sie Terroristin geworden. Na und? Selbst eine Terroristin hat das Recht auf freie Meinungsäußerung. Ein Nazi übrigens auch, sonst hätte Herr Strauß nach 1945 kein Wort mehr sagen dürfen. (Es gibt Ausnahmen, die will ich hier nicht diskutieren, weil sie damit nichts zu tun haben; und selbstverständlich ist eine falsche Tatsachenbehauptung keine Meinung, s. o.)

Welch bedenkliche Geisteshaltung hier offenbar herrscht, zeigt die Behauptung, es handle sich bei Herrn Habeck um „eine Person des politischen Lebens“ und das Bildchen „erschwere seine Arbeit“ (ich zitiere §188 StgB). Da rotiert nicht nur der Platon im Grab, sondern auch die „Eltern“ des Grundgesetzes. Entweder nämlich ist jeder Mensch eine Person des politischen Lebens (als Teil des „Souveräns“, von dem „alle Staatsgewalt ausgeht“), oder die Bezeichnung „Demokratie“ ist von vornherein hinfällig (außer im altgriechischen Sinne: Da waren Frauen, Sklaven und Fremde raus, aber wenigstens alle anderen drin, nicht nur eine kleine „Elite“). Versteht man unter einer „Person des politischen Lebens“ nur Angehörige einer Führungsschicht, in der die gesellschaftliche Macht verkörpert ist und die möglichst störungsfrei herrschen soll, ohne von ihren Untertanen belästigt, beleidigt oder verspottet zu werden, dann könnte man das Aristokratie (oder moderner: Oligarchie) nennen. Das könnte auch Frau Blablubbs unlängst ausgesprochene Mahnung erklären, daß Wahlen „die Stabilität der Demokratie“ gefährden.

Somit sind nun also nicht nur die herrschenden Personen identisch mit dem Staat, sondern sie sind auch die einzigen Träger des „politischen Lebens“, also: der Souverän, also: das Volk. Was aber sind dann die anderen 83 Millionen Bewohner des Staatsgebiets? Logisch: Untertanen. Womit wir per definitionem im Feudalismus gelandet wären, und zwar unbestreitbar.

Dann hätten wir es in Habecks Fall mit Majestätsbeleidigung zu tun. Dieser Straftatbestand ist in Deutschland „offiziell“ seit längerer Zeit abgeschafft (mit Ausnahme des Verbots, den Bundespräsidenten zu „verunglimpfen“ in §90 StgB), aber eben mit §188 StgB wieder eingeführt. Früher hätte gegolten: Da Herr Habeck keine Hoheit oder Majestät ist, sondern ein Angestellter der deutschen Bevölkerung, der in deren Auftrag handelt und von ihr bezahlt wird, könnte man höchstens an Beamtenbeleidigung denken. Aber ein Minister ist nicht einmal ein Beamter, und eine Beamtenbeleidigung gibt es in deutschen Gesetzen sowieso nicht. Daß sich Regierungsangehörige demokratischer Staaten beleidigen, verhöhnen und verspotten lassen müssen, versteht sich von selbst. Daß Satiriker dies tun, ist ihr Beruf. Von Frank Wedekind ist übrigens das Gedicht „Der Zoologe von Berlin“ überliefert, in dem er darlegt, daß es kaum möglich ist, Majestäten nicht zu beleidigen. (Über Funktion und Bedeutung des Hofnarren in der Monarchie zu diskutieren, führt hier zu weit.)

Daß sich ein unfähiger politischer Auftragnehmer – also jemand, der sich zum Beispiel zum Minister ernennen läßt und dessen „Arbeit“ sich dann aber als verhängnisvoll bis verheerend für seine Auftraggeber erweist – von denen, die ihn bezahlen und dafür nichts kriegen außer arrogantem Geknödel, blöden Zwangsmaßnahmen und Strafanzeigen, verspotten lassen muß, sollte ebenfalls selbstverständlich sein.

Die Ausrede, dies „erschwere seine Arbeit“, ist so ungefähr das Lächerlichste, was man je gehört hat. Da hätte ein Helmut Kohl sein Amt ja gar nicht anzutreten brauchen, nachdem er schon zuvor und dann erst recht praktisch im Minutentakt verhöhnt, verspottet und zum Obertrottel erklärt wurde – nicht zuletzt von seinem „Fraktionspartner“ Strauß. Ich täte gerne mal sehen, wie der Habeck reagiert, wenn zum Beispiel ein paar Bauern mit ihm nicht etwa das Gespräch auf einer Fähre suchen und nach seiner Verweigerung – „Sollen sie doch Kuchen anbauen!“ – ein bisserl unmutig mit den Hufen scharren, was dann die Staatsmedien zu einer „Bedrohungssituation“ umschneiden und die gesamte deutsche Landwirtschaft zum rechtsextremen Sumpf erklären, – wenn die statt dessen ein paar Eier auf den „Schwachkopf Professional“ werfen täten wie damals auf den Kohl.

Das ist keine Aufforderung oder auch nur Anregung. Man schmeißt keine Eier, weil das respektlos ist (gegenüber den Hühnern und dem potentiellen Küken im Ei).

Man versetzt aber auch nicht seine Untertanen in Angst und Schrecken, indem man ihnen wegen wie auch immer „radikaler“ Bildchen frühmorgens die Polizei zur „Durchsuchung“ ins Haus schickt, um sie zumindest vor den Nachbarn als „Huchwashatdenndergetan?“ zu diskreditieren und verdächtig zu machen. Man mißbraucht seine Macht nicht auf derart enthemmte, pervertierte Weise. Tut man es doch, fliegen irgendwann auch mal Eier (oder Tomaten, wie damals auf den Strauß).

Und sowieso sei zwischendurch auf die alte Regel hingewiesen: Wenn die Regierung Angst vor dem Volk hat, könnte man eventuell in einer Demokratie leben. Wenn das Volk Angst vor der Regierung hat, lebt man sicher in einer Diktatur.

Man hat mich wie gesagt darauf hingewiesen, daß ein dubioser Facebook-Account namens „U.M.“ die Sache Habeck/Niehoff etwas anders darstellt und unter anderem darauf hinweist, Herr Habeck habe die Strafanzeige gar nicht selbst erstattet (ebensowenig wie die circa 700 zuvor), sondern eben der dubiosen Firma „So Done GmbH“ dafür eine Vollmacht erteilt: Die „scannen“ per „KI“ sozusagen das Internet, und wo immer sie etwas finden, was den Habbels schmäht, zeigen die das an. Heißt es. Das ist Schwachsinn, das dürfen sie nämlich gar nicht.

Das Geschäftsmodell der vom deutschen Regime gefeierten und bezahlten Firma (einer der Bosse ist die Vorsitzende der FDP-Spätjugendsammlung „Junge Liberale“) funktioniert vielmehr so: Habbels findet etwas im Netz, wovon er sich beleidigt fühlt. Er schickt das an die dubiose Klitsche weiter. Die prüft per „KI“, ob man da Geld rausleiern kann. Falls ja, wird Anzeige erstattet, und die Klitsche kassiert die Hälfte des rausgeleierten Schutzgelds. Falls mal ein Richter nicht spurt und die Klage abweist, übernimmt „So Done GmbH“ die Kosten – Habbels geht also bei seinem Denunziationsamok keinerlei (finanzielles) Risiko ein. Ist für die Klitsche auch kein Problem, schließlich wird sie in Staatsmedien promotet und mit Steuergeld finanziert.

Das klingt alles sehr dystopisch oder nach 1938, ist aber absolut real und Gegenwart. Nun hatte also Herr Niehoff den Salat in Form einer Hausdurchsuchung (wie üblich gegen sechs Uhr früh, weil laut CIA-Folterhandbuch zu dieser Tageszeit die beste Einschüchterungswirkung – „Shock & Awe“ – zu erzielen ist).  Der erwähnte „U.M.“ behauptet, dies sei nur vermeintlich wegen des „Schwachkopf“-Bildchens geschehen. In Wahrheit sei es um ein anderes Bildchen aus dem Frühjahr gegangen. Darauf seien SA- und SS-Männer mit der Parole „Kauft nicht beim Juden“ zu sehen gewesen, mit der Unterschrift: „Wahre Demokraten! Hatten wir alles schon mal!“ (Der Bezug – siehe oben – ist der Aufruf zum Boykott von „Müllermilch“.)

Da stellt sich die Frage: Wieso wird wegen so was – was eindeutig weder „rechts“ noch eine „Verharmlosung des Holocaust“ ist – viele Monate später frühmorgens ein Haus durchsucht und unter anderem ein Computer beschlagnahmt? Was will man damit „beweisen“ oder erreichen, außer „Shock & Awe“? Die Antwort auf Frage eins könnte lauten: Es gab am 12. November einen bundesweiten „Aktionstag gegen Haßpostings“, bei dem 127 „Maßnahmen gegen antisemitische Haßpostings“ durchgeführt wurden.

Da mag man stutzen: Möglich, daß es so etwas gibt. Es gibt ja dutzende, hunderte, vielleicht tausend regimetreue Organisationen (sogenannte „NGO“s, weil sie zwar von der Regierung finanziert und geführt, ihr aber offiziell nicht zugerechnet werden, sondern im korporatistisch-faschistischen Sinne privat strukturiert sind), die ununterbrochen damit beschäftigt sind, Bevölkerungsgruppen und Einzelpersonen einzuschüchtern, zu bedrohen, zu schädigen, zu denunzieren und in jeder Form unter Druck zu setzen. Allerdings dachte manch einer, es sei seit 1945 verboten, daß Justiz und Polizei sich an solchen Verfolgungsaktionen – die sich ja im Extremfall zu Pogromen auswachsen könnten – beteiligen. Ist es aber nicht; auch hier haben sich alle möglichen Gesetze auch vom „Parlament“ unbemerkt („Omnibus“ etc.) geändert. Razzias dieser Art sind nun nicht nur legal – man prahlt regelrecht damit: „Heute ist die Polizei bundesweit gegen Haß und Hetze im Netz vorgegangen. Anlaß war der ‚Aktionstag gegen Haßpostings‘, den das Bundeskriminalamt koordiniert und gemeinsam mit den Polizeien der Bundesländer zwei Mal jährlich durchführt.“

Man könnte spontan einwenden, daß man die Millionen „Haßpostings“ von „Corona“-Fanatikern und -Mitläufern, Rußlandhassern, „Antifa“-Faschisten, Propagandahetzern und allen möglichen anderen Akteuren zwar „melden“ kann. Erstens wäre das aber vollkommen sinnlos, weil kein Regime dieser Welt seinen Gegnern bescheinigen wird, nicht etwa zu haßhetzen, sondern haßgehetzt zu werden. Und zweitens wird sich kein anständiger Mensch auf das Niveau dieser Haßhetzer hinabplumpsen lassen.

Die Staatsanwaltschaft begab sich bei ihrem Angriff auf Herrn Niehoff jedenfalls, wie dargestellt, auf ein sehr wunderliches Neuland, das indes so neu nicht mehr ist, seitdem wir auch von Frau Faeser wissen, daß sich das derzeitige Regierungspersonal für den Staat selbst hält, der somit durch Verhöhnung einer der zufällig zeitweise beteiligten Personen insgesamt „delegitimiert“ werden könne. Das ist grober und gefährlicher Unfug, weil es ein totalitäres Politikverständnis zeigt, in dem die amtierende Regierung nicht etwa den Staat und seine Verwaltung regiert (im Sinne und Interesse des Volks), sondern das Volk (im Sinne und Interesse des Staats) beherrscht und (auch im erzieherischen Sinne) „führt“.

Es ist verständlich, daß man sich als „Grüner“ ärgert, wenn man von (vermeintlichen) AfD-Anhängern (vermeintlich) in die Nähe von SA und SS gerückt oder als „Schwachkopf“ bezeichnet wird. Das gilt auch umgekehrt. Und übrigens ist meine (satirische) Solidaritätsbekundung davon völlig unabhängig: Ich wußte nicht, daß der Typ mit der AfD zu tun hat, und es ist mir auch vollkommen egal. Wenn die Polizei auf Geheiß der Staatsanwaltschaft Frau Esken die Bude zerlegt hätte, weil sie die AfD als „Nazipartei“ bezeichnet hat, würde ich mich auch mit ihr solidarisch erklären, obwohl ich sie ansonsten entsetzlich finde und nicht in drei von tausend Punkten mit ihr einer Meinung bin. Aber selbstverständlich darf sie das sagen. Und wenn es eine Hausdurchsuchung bei Herrn Habeck gäbe, weil er ein Bild von Herrn Höcke mit Hitlerbart oder irgendeinen Witz mit „Merz Spezial Dragees“ (übrigens auch in Rußland erhältlich!) teilte, gälte genau das gleiche.

Die Sache hat nämlich noch einen gewaltigen Haken für ihre derzeitigen Betreiber: Falls oder wenn irgendwann die AfD an die Regierung kommt (oder irgendeine ganz andere Partei, die es vielleicht noch gar nicht gibt), steht ihr genau das gleiche Instrumentarium zur Verfügung, um ihre „Feinde“ zu verfolgen, das jetzt den entfesselten Möchtegern-Majestäten zur Verfügung steht. Dann werden halt andere Buden auf den Kopf gestellt und andere Leute ohne große Begründung eingesperrt oder wenigstens drangsaliert, verfolgt und bestraft. Man muß sich nur mal erinnern, wer in den letzten Jahren alles als „Nazi“ beschimpft wurde – das läßt sich in jedem einzelnen Fall als Verharmlosung des Holocaust auslegen. Ich hoffe, das kann niemand wollen. Ich fände es verheerend, und ich finde jetzt schon verheerend, was da geschieht.

Ich hoffe, man versteht, was ich meine. Meiner Meinung sein muß niemand.

6 Antworten auf „Schwachkopf-Era (Je suis Niehoff)“

  1. das mit der Beleidigung wurde etwa zeitgleich mit der Abschaffung „wg Vorbereitung eines Angriffskrieges“ durchgezogen. Dann kam Gratisbratwurst. Dem Habeck ist beim Saufen der Klodeckel oft auf den Kopf geknallt. Nichts gebrochen. Das kann kein Schwachkopf sein. Gruß aus der Taiga

  2. Man kann Herrn Habeck für einen intelligenten und gebildeten Menschen halten.
    Alles durch die Meinungsfreiheit gedeckt, auch wenn es nicht den Tatsachen entspricht

  3. Seid ihr auch so frohgemut aufgewacht heute morgen? Als hätte in der Nacht mal jemand ordentlich durchgelüftet? Als wäre jetzt aber auch mal genug und alle kämen mal wieder eine Runde zu Verstand?
    Wenn nicht: armer kleiner Hase!
    Wenn doch: so gut sind wir lange nicht aufgewacht, oder?

    1. also ich habe mich über den gestrigen Tag gewundert. Komische, traurige Stimmung. Am Abend schrieb mir der Peter Altmann vom YT Kanal 0815, wo man auch zwei Gespräche über das Leben hier in der Taiga findet, voller Besorgnis wegen der Freigabe der Langstreckenraketen durch den senilen Kinderschänder Joe Biden.
      Es kam mir tatsächlich in den Sinn, daß das „morphogenetische Feld“ mir diese Beunruhigung angetragen hat, denn in meiner Stille ist sonst nichts, was solche Gefühle freisetzen würde. Gruß aus der Taiga

  4. Sailer, Du Depp,

    Strauß war niemals Nazi oder auch nur Sympathisant der „Bewegung“. Im Gegensatz beispielsweise zu Schmidt.

    P. S.: Der „Depp“ wurde im Artikel ausdrücklich als zulässig eingeordnet. Nur im Zusammenhang mit der üblen Nachrede gegenüber verblichenen bayerischen Politikern zu verwenden.

    1. Sehr geehrter Schmidt,
      den „Deppen“ gönne ich dir gerne – wo doch kein Tag vergeht, an dem ich nicht mindestens zweimal selber „Du Depp!“ zu mir sage.
      Über den Schmidt sprechen wir gerne ein anderes Mal. Da sind wir uns vielleicht näher als gedacht. Ich häng mich da aber lieber nicht zu weit aus dem Fenster; der Mann war nie mein Fall.
      Daß der Strauß ein Nazi war, läßt sich aber nicht bestreiten, auch wenn man den Hut ziehen muß vor seiner Weißwaschung insbesondere nach 1976. Ein schlauer Fuchs mit dem Gespür, wen man wie hinbiegen (lassen) muß, war er halt auch. Daß er die Fähigkeit zur Remedur eigener Blödheiten und Irrtümer hatte, sei ihm unbenommen, dafür stehen ausreichend Zeugnisse bereit (im Gegensatz wiederum zu anderen).
      Woran das lag, mag man diskutieren. Im ersten Fall war er für die sattsam bekannte „Enttäuschung des Verführten“ zu schlau und zu ehrgeizig. Der wußte schon, was er tat, und Fritz Ries wußte es auch.
      Aber abgesehen von der einschlägigen Literatur und unter Abratung vom Weißgewaschenen empfehle ich immer mal wieder das Grundlagenwerk „Franz Josef Strauß – ein Typus unserer Zeit“, für Verehrer wie für Verächter sehr aufschlußreich.
      PS: Der „Depp“ ist jederzeit auch jenseits der notwendigen Einordnung postum weißgewaschener Politiker zulässig.

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