(periphere Notate): Das laufende Labertier „entschwärzt“ sich (widerwillig)

„Entschwärzung“ ist der aktuell gültige Begriff für die Offenlegung der Straftaten, die von Regierungen und ihren Helfershelfern begangen und in der überheblichen Gewißheit des Ausbleibens einer Strafverfolgung zunächst protokolliert wurden, um hinterher aus Feigheit eben zugetuscht zu werden. Daß sich Regimes gegen diese Form der Transparentmachung ihres Handelns mit allen Mitteln wehren – von der simplen Propagandalüge über Zensur bis hin zur eklatanten Rechtsbeugung und Vernichtung von Beweismitteln – ist verständlich und nachvollziehbar, aber selbstverständlich nicht hinzunehmen in einem Staat, der (wenn auch wahrheitswidrig) behauptet, „das Volk“ sei sein Souverän.

Der Arzt Christian Haffner hat die „Entschwärzung“ eines Teils der Protokolle des „Corona-Expertenrats“ (nicht zu verwechseln mit dem „RKI-Krisenstab“ und anderen „Gremien“) erstritten. Aus ihnen geht unter anderem hervor, daß Nosferatu Lallerbach „entschieden“ für die Einführung einer „1G-Regel“ eintrat. Dies hätte bedeutet, neben modRNA-Verweigerern auch jene Menschen aus dem öffentlichen Leben auszugrenzen und von der Gesellschaft abzuspalten, die einen „Genesenennachweis“ vorlegen konnten.

Er hat sich mit diesem Ansinnen bekanntermaßen nicht durchgesetzt, zumindest nicht bei der letzten „Pandemie“. Ob bei den hier geplanten und angestrebten Straftaten auch der Versuch strafbar ist, müssen (!) Juristen beurteilen. Müssen heißt: Ein völliges Ignorieren dieser Bestrebungen – also die derzeit übliche Vorgehensweise deutscher Staatsanwälte – ist meines Erachtens für sich strafbar.

In anderer Sache hat Lallerbach ein Geständnis abgelegt: Gegenüber dem Video-„Talker“ Thilo Jung erklärte er, die erfolgreichste Sanktion gegen die eigenen Untertanen während „Corona“ sei die „2G-plus“-Vorschrift gewesen. Und zwar nicht etwa indem damit „das Virus eingedämmt“ oder „das Gesundheitssystem vor dem Zusammenbruch bewahrt“ worden wäre (oder ein ähnlicher epidemiologischer oder medizinischer Blödsinn). Sondern weil es damit gelungen sei, eine große Zahl von Untertanen doch noch zur Spritzung zu zwingen.

Das nennt man Nötigung, und es ist strafbar. Da die Nötigung in vielen Fällen gravierende Schädigungen beziehungsweise den Tod der Opfer zur Folge hatte, handelt es sich um einen besonders schweren Fall (und nicht um einen, sondern um Millionen davon). Auch hier ist die Unterlassung einer Strafverfolgung selbst eine Straftat.

Die glücklicherweise (oder leider) weithin in Vergessenheit geratene „Triage“ war das Steckenpferd des Virologen und Möchtegern-Immunologen/Epidemiologen/Mediziners etc. Christus Pfosten, der mit dieser Hetzlüge ein ganzes Land in die Panik peitschte und dabei aussah wie der ideale Schwiegersohn aus einer Vorabendserie der Achtziger, den man bloß mal wieder gründlich baden, einseifen, abschrubben, shamponieren und frottieren müßte. Nun ist lügen in Deutschland selbstverständlich nicht verboten, und wer blöd genug war, sich von dem Schmarrn dermaßen verängstigen zu lassen, daß er vier Jahre später immer noch mit einem vollkommen nutzlosen, aber schädlichen Plastiklappen vor dem Mund herumläuft, hat vielleicht eine masochistische Neigung, deren Auslebung ebenfalls erlaubt sein muß.

Möglicherweise hört der Spaß bei Kindern aber auf. Die sind, wie man so sagt, „schutzbefohlen“, selber nicht in der Lage, zu erkennen, daß der böse Fernsehvirenonkel giftigen Müll schwurbelt, und deshalb könnte es als Mißhandlung betrachtet werden, ihnen Horrorgeschichten zu erzählen und sie in einer Weise und einem Ausmaß zu foltern, zu terrorisieren und zu traumatisieren, die geeignet sind, sie ihr ganzes Leben oder wenigstens viele Jahre nicht mehr froh werden zu lassen. Eltern, die sich dafür hergegeben haben, das Wohl ihrer Kinder auf dem Altar der „Pandemie“ zu opfern, sind übrigens noch viel krimineller als der widerwärtige Virologe, der wegen seiner öffentlich zur Schau getragenen psychischen Störungen vielleicht sogar schuldunfähig sein könnte.

Für Angehörige und Angestellte der Bundeswehrmacht gilt nach wie vor und gegen jede Evidenz und Vernunft der Zwang, sich einer Körperverletzung zu unterziehen. Da die möglichen Folgen dieser gentechnischen Behandlung mittlerweile zumindest in Ansätzen bekannt sind und ihre Nutzlosigkeit (abgesehen von der Erzeugung von Profiten für Pharmafirmen) erwiesen ist, kommt neben der Nötigung auch Beihilfe zum Mord oder wenigstens Totschlag in Frage. Hier ist der Versuch in jedem Fall strafbar, ebenso selbstverständlich das Unterlassen der Strafverfolgung.

Lallerbach könnte sich eventuell (wie er das gerne tut) mit dem Argument herauszureden versuchen, er sei damals gar nicht ermächtigt gewesen, Untertanen autokratische Befehle zu erteilen. Das ist nicht ganz richtig: Er war bereits Minister, als er den „Vorschlag“ in dem „Expertenrat“ „abänderte“. Bei einer tatsächlichen und früheren Einführung einer derart kriminellen „Regelung“ wäre Jens Spahn der Täter gewesen, auch wenn die Suche „Lauterbach warnt“ schon 2020 bei Google hunderttausende Ergebnisse ausspuckte und das idiotische Panikgetrommel des Pharmatrottels täglich aus jeder Fernsehkiste herausschwallte.

Im Falle des Kriegsministeriums und seines Führers Pistolerius schaut die Sache anders aus: Bei massenhafter Fortführung einer kriminellen Handlung befreit die Tatsache, daß der ursprüngliche Befehl von jemand anderem erteilt wurde, nicht von der Verantwortung für jeden einzelnen Fall, der sich unter seiner Führung ereignete. Jeder Soldat, der an einer modRNA-Spritze starb, also – das Risiko war ja bekannt – ermordet wurde, hat somit einen Mörder und jemanden, der den Mord angeordnet hat und damit ebenfalls Mörder ist. In Frage käme auch der Tatbestand der Bildung einer kriminellen Vereinigung, womit – wir kennen das von der Roten Armee Fraktion, lustigerweise aber nicht von SA, SS und NSDAP – jedes einzelne Mitglied für jede Tat, die ein anderes Mitglied begangen hat, haften muß.

Dreiundzwanzigtausend Millionen (23.000.000.000) Euro Steuergelder von deutschen Steuerzahlern überweist der erwähnte Pistolerius an US-amerikanische Hersteller von Tötungsgerät für solches Tötungsgerät, das dann vermutlich der ukrainischen Armee „zur Verfügung gestellt“ werden wird, damit diese ihren Marionettenkrieg gegen Rußland im Auftrag der USA/NATO weiterführen und noch mehr Untertanen des eigenen Regimes massakrieren lassen kann. Dies nennt man wohl Veruntreuung. Es ist ebenfalls strafbar. Die völkerstrafrechtlichen Bezüge sind schwer zu klären, weil das deutsche Regime hierzu stetige Legitimierungs- und Vertuschungsversuche betreibt.

All dies sind beiläufige Gedanken eines juristischen Laien, die jedoch in einer fiktiven demokratischen Gesellschaft auch den Berufsjuristen durch den Kopf gehen sollten. Sonst hätten sie jedenfalls ihren Beruf verfehlt, müßten sich zwingend einen neuen suchen und sich wegen Vernachlässigung beruflicher Pflichten (im Sinne der Allgemeinheit) verantworten. Jeder normale Bürger dieses fiktiven demokratischen Staats, der Zeuge eines Verbrechens wird, ist verpflichtet, es anzuzeigen. Wirft der Polizist oder Staatsanwalt die Anzeige dann einfach in den Papierkorb, ist der Staat automatisch nicht mehr demokratisch.

Und selbstverständlich sind derartige Überlegungen nur in einem Rechtsstaat relevant. In Gesellschaften, die von erratischen Regimes (die sich für „den Staat“ halten) willkürlich beherrscht und diszipliniert werden, sind sie höchstens utopische Gedankenspiele oder interessante Ansätze für „die Zeit danach“, die bei jeder solchen Willkürherrschaft unausweichlich kommt, spätestens wenn die herrschenden Figuren am eigenen Größenwahn zerbrechen.

7 Antworten auf „(periphere Notate): Das laufende Labertier „entschwärzt“ sich (widerwillig)“

  1. Diesmal sind ein paar besonders widerwärtige Aufnahmen besonders verabscheuungswürdiger Subjekte in den Artikel eingebettet. Mir wäre beinahe das Grillfleisch wieder hochgekommen.

    Obwohl die optischen Auflockerungen zwischen den geschriebenen Absätzen durchaus ihre Berechtigung haben, befürworte ich wieder hässliche Architektur oder schöne Landschaftsaufnahmen anstelle dieser Gesichtsbaracken.

    1. also ich bin für das Photo dieses FDP-Monsters dankbar. Das ist ja wie aus einem Murnau-Film vor hundert Jahren. Der die Pfeife in den Mund zu stecken, was für eine monströse Vorstellung. Das arme Mikrophon…..Und Södolfs Wampe, hahaha
      Gruß aus der Taiga

  2. Da bereits mit der Verweigerung jedweder Erfolgskontrolle das Verbrechen angekündigt wurde, finde ich an den RKI-Protokollen nur eines interessant: Das die Täter so überheblich sind und alles haarklein aufschreiben. Und sie haben recht mit ihrer Überheblichkeit, denn gäbe es Folgen zu befürchten, hätten diese längst eintreten müssen. Stattdessen läßt sich der Deutsche alles bieten — mindestens.

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