(periphere Notate): Keine Zukunft ohne Körperverletzung

„Wir sind die Zukunft, eure Zukunft!“ rief John Lydon 1977 einer Generation entgegen, die sich heute völlig zu Recht kaum noch um ihre Zukunft schert. Vielleicht hat er auch seine eigene Generation gemeint, die heute in Einklang und Gleichschritt mit der Generation ihrer Kinder eine Zukunft herbeiführen möchte, die sie einst aus gruselig-utopischen Schullektüren kannte, aus Büchern von Orwell, Huxley, Samjatin, Bradbury und anderen. Die Frage, warum von den heute Jungen niemand mit einer ähnlichen Attitüde eine Provokation wie „No Future“ in die Welt stellt, ist eine, auf die mir nur traurige Antworten einfallen.

Ein bißchen Testologie zur Auffrischung des Wissens: Eine Infektion zeichnet sich (nicht nur laut Infektionsschutzgesetz) dadurch aus, daß ein Krankheitserreger in den Körper eingedrungen ist und sich dort vermehrt. Um festzustellen, ob Nukleinsäurepartikel, die einem Virus zugeordnet werden könnten (!), im Körper vorhanden sind, genügt es keinesfalls, Abstriche von Nasenschleim einer Polymerase-Kettenreaktion (PCR) zu unterziehen. Denn die dort eventuell vorhandenen Partikel können von Viren stammen, die gar nicht in den Körper eingedrungen sind und folglich auch keine Infektion ausgelöst haben. Es könnten auch Partikel sein, die irgendwann früher mal zu einem Virus gehört haben und als ungefährlicher Staub in der Luft herumschwirren.

Der neuerdings populäre „Spucktest“ ist also ebenso purer Nonsens wie Tests, bei denen nur ganz vorne in der Nase etwas Schleim entnommen wird. Daß diese Tests überhaupt zulässig sind, liegt wohl daran, daß man so viele „Fälle“ wie nur möglich braucht – und daß man Skrupel hat, Millionen von Kindern zweimal pro Woche Schmerzen und Verletzungen zuzufügen, die – weil man den genauen anatomischen Aufbau der individuellen Atemwege nicht kennt – gefährlich sein können.

Als Probe zur Untersuchung per PCR sind also nur Stücke der Schleimhaut selbst geeignet. An diese wiederum „dockt“ SARS-CoV-2 nur sehr weit hinten drinnen an. Deshalb muß das Stäbchen etwa acht Zentimeter tief in die Nasenhöhle des Patienten eingeführt und dort mehrmals gedreht werden: um die Schleimhaut zu verletzen und Teile davon abzureißen. Es handelt sich dabei um einen invasiven Eingriff, streng genommen um Körperverletzung; das gilt aber für jeden operativen medizinischen Eingriff: Strafbar wäre das nur, wenn es ohne vorherige eingehende Aufklärung und Einwilligung des Patienten erfolgt, der damit den Arzt von der Haftung für eventuelle starke Blutungen und dauerhafte Folgen und Schäden bis hin zum Tod befreit, solange der Arzt den Regeln der Heilkunst entsprechend vorgeht. (Wohlgemerkt: der Arzt!)

Die zu Selbsttests bei Schülern gegebene Handlungsanweisung „Es muß weh tun!“ ist sehr wahrscheinlich ein strafbarer Verstoß gegen die Schutz- und Aufsichtspflicht. Es ist aus guten Gründen verboten, Kinder dazu aufzufordern, sich selbst zu verletzen.

Sinnlos ist der Test trotzdem, denn die entnommenen Schleimhautfetzen sind normalerweise – ihrer Natur entsprechend – mit Schleim versetzt. Es ist also nicht feststellbar, ob eventuell gefundene Partikel dem Schleim oder der Schleimhaut entstammen. Und selbst wenn keinerlei Schleim zugegen wäre und man absolut trockene Hautpartikel entfernen könnte, gibt die PCR keinen Aufschluß darüber, ob die Nukleinsäurepartikel von einer aktuellen oder einer lange zurückliegenden Infektion stammen. (Sofern sie überhaupt dem gesuchten Virus zuzuordnen sind, aber das ist ein anderes Thema.)

Richtig gefährlich werden Coronaviren übrigens dann, wenn sie (bzw. ihre Spike-Proteine) in den Blutkreislauf eindringen. Im Falle einer an sich harmlosen Infektion der Schleimhaut kann dies unter anderem dadurch geschehen, daß die von Viren befallene Schleimhaut verletzt wird und blutet. Oder indem Spike-Proteine in stark durchblutetes Gewebe gespritzt werden.

Die zur Verletzung der Schleimhaut verwendeten Stäbchen enthalten aufgrund ihrer vorhergehenden Sterilisation Ethylenoxid, das krebserregend ist. Eine mehrmalige oder gar regelmäßige Testung sollte aufgrund der Möglichkeit der Verursachung chronischer Wunden unterlassen werden, zumal die auf den Stäbchen sitzenden Fasern ebenfalls im Verdacht stehen, auf ähnliche Weise wie Asbestfasern krebserregend zu sein.

Genauere Informationen erteilt auf Anfrage das hierfür zuständige Robert-Koch-Institut.

„Pranteln“ nennt man eine Diskussionsstrategie, bei der zunächst gute Argumente angeführt und solcherart Zustimmung ergattert wird, um dann durch die Hintertür ein ganz anderes Diskussionsziel einzuführen, auf das die guten Argumente angeblich abzielen und dem die Zustimmenden grundsätzlich nicht zustimmen würden, nun aber müssen, weil sie die guten Argumente ebenfalls vertreten und der Autorität und dem Leumund des „Prantlers“ vertrauen. Benannt ist diese ebenso perfide wie effektive Strategie nach dem ehemaligen Richter und SZ-Redakteur Heribert Prantl, der auf diese Weise unter anderem zuletzt mit sehr guten Argumenten gegen die „Corona-Maßnahmen“ Schleichwerbung für „Corona-Impfungen“ machte.

Abgeleitet davon ist das Wort „prantlig“. Es beschreibt das folgende diffuse Gefühl beim Lesen oder Hören einer Meinungsäußerung: „Das ist größtenteils richtig, aber irgendwie läuft es auf das Falsche hinaus. Möglicherweise prantelt da mal wieder einer, jedenfalls kommt es mir prantlig vor.“

Nachdem das deutsche „Robert-Koch-Institut“ in seiner historisch einmaligen Versagensgeschichte ein ganzes Land und letztlich ganz Europa mit einem giftigen Brei von Lügen, Dummheiten, Blödsinn, Bullshit und ungenießbarem Zahlensalat überschüttet hat, fordert der „Bundesgesundheitsminister“ (der nur deswegen so heißt, weil laut George Orwell Friede Krieg ist und deswegen Angriff „Verteidigung“ und Krankheit „Gesundheit“ heißen muß) eine neue zentrale Instanz auf europäischer Ebene, die sich am Robert-Koch-Institut orientieren solle. Wir leben in einem seltsamen Märchen, in dem der erlösende Knall einfach nicht kommen will.

Vielleicht kommt bald der nächste Minister daher und empfiehlt die Deutsche Bank als Vorbild für ein neues Finanzsystem und die Betreiber des Kraftwerkkomplexes in Fukushima als „Energiekommissare“.

„Footage“, so so.

Daß die „Impfungen“ gegen Coronaviren mit den zwei „Piksen“ nicht erledigt sein werden, wissen (oder – je nachdem – ahnen bzw. leugnen) wir schon länger. Ende April rechnete der oberste Schwurbler des Landes „damit, daß es schon jetzt gewissermaßen feststehe, daß mehr als nur sehr eng umgrenzte Risikogruppen zum Winter hin eine einmalige Auffrischung ihres Impfschutzes bekommen werden“. Die entscheidende Frage („Zu welchem Winter hin?“) stellte leider kein Qualitätsmedium. Die Antwort („Zu jedem!“) mußte er daher auch nicht verdrosten.

Das stimmt nicht ganz. Der Nationaldoktor verkündete ja dazu, dies sei „vergleichbar mit der alljährlichen Grippeschutzimpfung“ (weshalb er wohl auch „einmalig“ sagte). Allerdings erinnern wir uns, daß es schon mit der diesjährigen Spritzung der Impfwilligen einige Probleme gab. Daher halten laut „T-Online“ sogenannte „Experten“ (die keine Namen haben und wahrscheinlich auch nicht existieren) „Booster-Impfungen zunächst für Risikogruppen sinnvoll“. Das hört sich stark nach Murmeltier an, wenn wir uns an den letzten Dezember erinnern, nicht wahr? Hoffen wir, daß nach der ersten, zweiten und eventuell dritten Spritzung nächsten Januar noch genug „Risikogruppen“ übrig sind, die dann fortan alle sechs Monate gespritzt werden müssen, um nicht infernalischen „Mutanten“ zum Opfer zu fallen.

Die „sozialen Medien“ haben übrigens einen bislang unterschätzten Vorteil: Wenn einer von den „Hurra! Geimpft!“-Kandidaten kurz darauf verstummt, fällt das keinem auf. Mir schon. Es sind bis jetzt drei.

Was für ein seltsames Phänomen ist eigentlich dieser „Datenschutz“? Wovor sollte derjenige, der dafür da ist, den Big-Data-Konzernen Daten zuzuschaufeln (der Staat), die Daten irgendwelcher Leute schützen, die (die Daten) durch die Big-Data-Konzerne überhaupt erst entstanden sind?

Hierzu paßt ein „Gesetzentwurf“ der Bundesregierung, den die sogenannte Legislative demnächst abnicken soll. Es geht um die „Einführung eines elektronischen Identitätsnachweises mit einem mobilen Endgerät“ (19/28169). Mit der Neuregelung soll durch Änderungen im Personalausweisgesetz, im eID-Karte-Gesetz und im Aufenthaltsgesetz die Durchführung des elektronischen Identitätsnachweises allein mit einem mobilen Endgerät ermöglicht werden. Das Identifizierungsverfahren müsse sowohl „ein hohes Sicherheitsniveau“ als auch „ein hohes Maß an Nutzerfreundlichkeit“ bieten, dann könne „der Verbreitungsgrad“ dieser Datensammelmethode „noch gesteigert werden“. Daher soll die „Nutzerfreundlichkeit“ des elektronischen Identitätsnachweises laut Vorlage durch die Möglichkeit erhöht werden, ihn allein etwa mit einem Smartphone vorzunehmen. Damit werde ein „wesentlicher Grundstein für eine hohe Akzeptanz des Identifizierungsmittels sowie für ein gelingendes eGovernment gelegt“.

Mir fallen daran ein paar Dinge auf: Das Wort „allein“ steht ein bißchen seltsam in der übrigen Bullshit-Marmelade herum. Das Wort „Nutzfreundlichkeit“ hat zwei mögliche Bedeutungen. Die Frage, wozu die Regierung so darauf aus ist, den „Verbreitungsgrad“ und die „Akzeptanz“ elektronischer Identifikationssysteme zu erhöhen, wird weder gestellt noch beantwortet. Und vor allem erfahren wir nicht, was ein „gelingendes eGovernment“ sein soll, wem es dient und wozu und was es mit Demokratie und Freiheit zu tun haben könnte.

Die „Schere“ zwischen Armen und Reichen öffnet sich laut Auskunft der Bundesregierung weiterhin mit dramatischer Geschwindigkeit. der Anteil der Armen an der Bevölkerung wuchs seit den 80ern von circa 4 auf 11 Prozent, der Anteil der Reichen von circa 4 auf über 9 Prozent. Zumindest (oder auch) in dieser Hinsicht läuft also alles nach Plan und Vorgabe, und das wird es auch weiterhin tun. Für den reibungslosen Ablauf sorgt dann eben auch ein „gelingendes eGovernment“.

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