(periphere Notate): Was man so weiß

„Söder läßt Laschet vor“(AZ) ist die dreisteste denkbare Beschreibung eines Vorgangs, mit dem sich eine große und eine sehr kleine Partei geeinigt haben, mit dem Kandidaten der großen in den Wahlkampf zu gehen. Die Beschreibung ist auch ein ungewöhnliches deutliches Zeichen für die Sehnsucht der Deutschen und vor allem ihrer Medien nach dem Staatsmodell der Diktatur. Wobei sie den Begriff selbst meiden wie der Teufel das Weihwasser, weil er halt historisch so belastet ist. Dabei wäre es doch geradezu die Perfektion der Diktatur, wenn der Diktator auch noch entschiede, wann er verloren und wer gewonnen hat.


(aus Klaus Schwab: „Der große Umbruch“ (Originaltitel: „The Great Reset“)

Wußte jemand, daß es einen WHO-Notfallausschuß gibt? Ich: nicht. Welche exekutive Macht dieser Ausschuß hat, weiß ich auch jetzt noch nicht. Jedenfalls hat er am Montag erneut verkündet, daß er die Verwendung von „Corona-Impfausweisen“ als Voraussetzung für einen Grenzübertritt strikt ablehne, weil niemand wisse, ob Geimpfte sich anstecken und das Virus weitergeben können oder nicht. Das kann dreierlei heißen: 1) Man darf auch ohne ein solches „Tool“ ins Ausland reisen. 2) Man darf auch mit dem „Tool“ nicht ins Ausland reisen. 3) Vielen Regierungen ist es egal, was ein WHO-Notfallausschuß sagt; sie regeln das einfach so, wie es gerade kommod ist.

Übrigens scheint (!) die Zahl der Studien zu steigen, die zeigen, daß Menschen, die sich bereits den mRNA-Experimenten unterzogen haben, anfälliger für Ansteckungen mit neueren Coronavirus-Mutationen sind. Es ist vielleicht nicht mehr ganz auszuschließen, daß in Zukunft – wenn es aufgrund massenhaften zivilen Ungehorsams wieder Kneipen, Biergärten und Kulturveranstaltungen gibt – Menschen mit einem „Corona-Impfausweis“ draußen bleiben müssen. Das wäre eine Volte, die nicht einmal ich erheiternd fände; schließlich wissen die meisten, die sich impfen lassen, ja gar nicht, was sie da tun.

Plastik raus aus der Biotonne“ wäre ein guter Gedanke, käme er nicht fünfzig Jahre zu spät. Allerdings gab es vor einem halben Jahrhundert noch keine Biotonnen, da warf man das Plastik in den Müll und kümmerte sich nicht weiter. Heute bestehen Erde, Wasser und (in geringerem Maße) auch die Luft des ganzen Planeten zu einem so großen Teil aus Kunststoff, daß der Anspruch, daran etwas zu ändern, dem Versuch ähnelt, ein Salzkorn mit dem Rasiermesser in Natrium und Chlor zu teilen.

In Berlin wurden am Dienstag mehrere Demonstrationen gegen das neue Ermächtigungsgesetz verboten. Grund waren „Erkenntnisse zur erwarteten Teilnehmerzahl“ und ein „mobilisiertes Personenspektrum“. Was das ist, weiß ich nicht. Es sieht jedoch so aus, als wäre es günstig, bei der Anmeldung von Demonstrationen (die laut Grundgesetz nicht angemeldet werden müssen) anzugeben, man erwarte null Teilnehmer. Oder wird das dann verboten, weil es zu wenige sind?

Aktuelle Einschätzungen: Frau Merkel bellt: „Das Virus versteht nur die Sprache der Entschlossenheit!“ Frau Goebbels-Eckhardt brüllt, man dürfe nicht warten, „bis die Schulen in Flammen stehen“! Der DIVI-Präsident grölt: „Die Stunde drängt! Sie läßt keine Zeit mehr offen für fruchtlose Debatten. Wir müssen handeln, und zwar unverzüglich, schnell und gründlich.“

Nein, sorry, mal wieder falsch zitiert. Der DIVI-Schreihals twitterte vielmehr: „Jetzt ist keine Zeit für wissenschaftliche und politische Diskussionen – jetzt ist höchste Zeit zu handeln!“ (Das andere sagte Joseph Goebbels am 18. Februar 1943 im Berliner Sportpalast.) Und die „Grüne“ heißt Göring-Eckhardt; sie sprach tatsächlich nicht vom Reichstag, meinte aber das gleiche, indem sie „rügte“, daß das neue Gesetz nicht „im Eilverfahren“ durch die Parlamentsplapperbude gepeitscht wurde.

Nachdem es nun ziemlich wahrscheinlich ist, daß Deutschland auch nach der nächsten Wahl von einer „Young Global Leader“ des World Economic Forum regiert wird, stimmt uns Facebook per Dauerreklame schon mal auf die nächste „Pandemie“ ein:

Dreimal kann man das wegklicken. Dann nicht mehr.

Etwas längere Geschichte: Ein Gericht soll entscheiden, ob eine Schülerin, der über Wochen immer wieder schwindlig, schwarz vor Augen und übel geworden ist, weil sie eine Maske tragen mußte, von der Maskenpflicht befreit werden kann. Ein Attest hat sie, das erkennt die Schuldirektion jedoch nicht an. Das Gericht fragt beim Kultusministerium an: Schweigen. Eine „Schulbeamte“ (was immer das ist) antwortet: Die Aufzählung von Symptomen ergebe noch „keine tragfähige medizinische Diagnose“.

Symptome sind also nicht hinreichend für eine „tragfähige medizinische Diagnose“.

Das kennen wir doch von früher. Wenn man mit Fieber, Schnupfen, Husten, Kopf- und Gliederschmerzen zum Arzt kam, sagte der immer: „Tut mir leid, diese Symptome ergeben noch keine tragfähige medizinische Diagnose! Dafür ist ein PCR-Test nötig!“

Und den gibt es für so einen Fall nicht. Also hat die Schülerin eine Maske aufzusetzen und ist als gesund zu betrachten, auch wenn sie sich übergibt und bewußtlos wird.

Zum Glück hatte das Gericht genug Verstand, anders zu entscheiden. Es befragte ausnahmsweise Gutachter und beschloß, die Schülerin dürfe nicht dazu gezwungen werden, ihre Gesundheit zu schädigen. Die beweispflichtige (!) Landesregierung (die also mit Gutachten nachweisen hätte müssen, daß Masken mehr Nutzen als Schaden verursachen), reagierte einfach gar nicht (und verhinderte damit eine mündliche Verhandlung). Das übernahmen Medien, die das Urteil, ohne es überhaupt zu lesen, „umstritten“ nannten und als „Fehlurteil“ bezeichneten.

Eine obskure „Neue Richtervereinigung“ äußerte etwas von einer „Minderheitenmeinung“ der Gutachter und einer „herrschenden wissenschaftlichen Meinung“. Belege, Gutachten oder irgend etwas ähnliches legte auch sie nicht vor. Sondern behauptete lediglich, das Gericht sei „nicht zuständig“ und Kindern drohe „von den beschriebenen Maßnahmen der Schulen keine Gefahr“.

Alle vorliegenden Studien wurden systematisch ignoriert, weil sie das Gegenteil sagen. Statt dessen lancierte man ein Protestschreiben für „Corona“-panische Eltern im Netz, das diese nur noch unterschreiben mußten, um ihr Entsetzen darüber auszudrücken, daß derartige Verweigererkinder ihren eigenen Nachwuchs und sie selbst in Lebensgefahr bringen. Das wirkte: Schon kurz darauf konnte die „Süddeutsche“ frohlocken, daß derartige Verfahren nun bei den Gerichten generell sofort abgewiesen werden, ohne jede Begründung. Die Gerichte warnten in Pressemitteilungen sogar regelrecht davon, auch nur daran zu denken, den Schutz von Kindern gerichtlich erstreiten zu wollen. Ein Staatsanwalt gab kund, er „prüfe“ aufgrund „mehrerer Anzeigen“, ob gegen den vorwitzigen Richter wegen Rechtsbeugung zu ermitteln sei.

Ein Außenseiter unter den Richtern wagte zu sagen: „Es entspricht nicht unserem Amtsverständnis und unserem Verständnis von sorgfältiger richterlicher Arbeit, sich mit Anliegen von erheblicher Tragweite und grundsätzlicher Bedeutung gar nicht erst zu befassen. Diese Art und Weise der Sachbehandlung empfinden wir als in höchstem Maße unangemessen und lehnen sie ab.“ Es gab indes kein „wir“; er blieb allein, seine Äußerung unbeachtet.

Das Amtsgericht Bad Iburg zum Beispiel meldete, es schließe sich „ausdrücklich den wissenschaftsbasierten und überzeugenden Einschätzungen des Robert Koch-Instituts und der Weltgesundheitsorganisation“ an. Es gibt aber von RKI und WHO überhaupt keine „Einschätzungen“, Untersuchungen oder Feststellungen zur Gefährdung der Gesundheit von Kindern durch staatliche Infektionsschutzmaßnahmen.

Der Circus ist übrigens bald vorbei. Nach dem heute verabschiedeten neuen Ermächtigungsgesetz haben Gerichte unterhalb des Bundesverfassungsgerüchts keine Funktion und Bedeutung für solche Fälle mehr. Deckel zu.

Aber auch hier gilt: Wir haben es gewußt. Und ihr habt es auch gewußt.

4 Antworten auf „(periphere Notate): Was man so weiß“

  1. auf einer 1:1 Ebene pflichte ich dir unbedingt bei. Als intuitionsgesteuertes Musikersensibelchen jedoch verweise ich auf eine andere, gefühlte Ebene:
    für „uns“ ist 1935 oder 1936
    für die andere Seite jedoch ist März oder April 1945
    nie waren die sogenannten Kettenhunde, die Militärpolizei schrecklicher wütend unterwegs als genau in dieser Phase

  2. Notfallausschuss WHO gem. Art. 48 der International Health Regulations

    Terms of reference and composition 1. The Director-General shall establish an Emergency Committee that at the request of the Director-General shall provide its views on: (a) whether an event constitutes a public health emergency of international concern; (b) the termi-nation of a public health emergency of international concern; and (c) the proposed issuance, modification, extension or termination of temporary recommendations.
    2. The Emergency Committee shall be composed of experts selected by the Director-General from the IHR Expert Roster and, when appropriate, other expert advisory panels of the Or-ganization. The Director-General shall determine the duration of membership with a view to ensuring its continuity in the consideration of a specific event and its consequences. The Director-General shall select the members of the Emergency Committee on the basis of the expertise and experience required for any particular session and with due regard to the principles of equitable geographical representation. At least one member of the Emergency Committee should be an expert nominated by a State Party within whose territory the event arises.

    https://www.who.int/teams/ihr/ihr-emergency-committees

    Hier finden sie die Mitglieder und Leitung des Committees für Covid19
    https://www.who.int/groups/covid-19-ihr-emergency-committee

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